Wohnungen

AKTUELL sind alle Wohnungen vergeben.

In unserem Projekt haben wir Wohnraum für 24 Haushalte geschaffen. Zusätzliche Gemeinschafts- und Begegnungsflächen bieten Gelegenheit für nachbarschaftliche Unternehmungen und tragen dazu bei, eine gute Hausgemeinschaft zu entwickeln. Diesem Anspruch wurde durch die bauliche Planung der Gebäude und ihrer Funktionalität besonders Rechnung getragen.

Wir wünschen uns, dass sich sowohl Generationen übergreifend als auch zwischen den Bewohnern und Bewohnerinnen ein Mehr an sozialer und nachbarschaftlicher Begegnung entwickelt, als es in klassischen Wohnformen üblich ist.

Wir wollen damit Voraussetzungen schaffen, dass auch in einem urbanen Umfeld soziale Vereinzelung aufgelöst und eine Steigerung der Lebensqualität für alle Bewohner und Bewohnerinnen erreicht wird.

Die Nutzung moderner technologischer Anlagen und Verfahren zur Energiegewinnung und Energieeinsparung sowie Elektromobilität (z.B. auch Car-Sharing, etc.) soll unter Berücksichtigung des Bedarfes und der Wirtschaftskraft der Genossenschaft berücksichtigt werden.

Gemeinschaftsräume

Mit den Gemeinschaftsanteilen haben wir einen Gemeinschaftsraum mit Mehrzweckcharakter, eine Gästewohnung und einen gemeinsamen Garten errichtet.

Die monatliche Nutzungsgebühr orientiert sich an den tatsächlichen Kosten der Wohnanlagenbewirtschaftung unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen und den Grundsätzen einer sorgfältigen kaufmännischen Bewirtschaftung.

Vorteile gegenüber der Finanzierung einer Eigentumswohnung bestehen für die Genossenschaftsmitglieder darin, dass die Aufnahme von Privatkrediten, die über ein Viertel des Wohnungswertes hinausgehen, nicht erforderlich ist.

Finanzierung

Das Projekt wird finanziert durch Eigenfinanzierungsanteile der Genossenschaftsmitglieder, Wohnungsbaukredite und laufende Nutzungsgebühren. Die Eigenfinanzierungssanteile betragen jeweils mindestens ein Viertel des Wohnungswertes. Höhere Einlagen sind
möglich und werden marktüblich verzinst. Familienwohnungen können ggf. mit geringeren Eigenanteilen errichtet werden.

Berechnungsbeispiel Standardfinanzierung:

  • Wohnungswert inkl. Gemeinschaftsanteile: 300.000 €
  • Eigenfinanzierungsanteil des Genossenschaftsmitglieds (25%): 75.000 €

Dieser Eigenanteil ist bei Austritt aus der Genossenschaft an das Mitglied oder seine Erben unter Einhaltung einer in der Satzung vereinbarten Frist rückzahlbar.